Was ist rechtfertigender notstand (deutschland)?

Der rechtfertigende Notstand ist eine Rechtfertigungsgrundlage im deutschen Strafrecht. Er soll einem Täter ermöglichen, eine Straftat zu begehen, um einen größeren Schaden abzuwenden. Dabei unterscheidet man zwischen dem rechtfertigenden Notstand gegenüber dem Fremdgesetzverstoß und dem rechtfertigenden Notstand gegenüber dem Eigengesetzverstoß.

Beim rechtfertigenden Notstand gegenüber dem Fremdgesetzverstoß handelt es sich um eine Situation, in der ein Täter eine Straftat begeht, um einen rechtswidrigen Angriff auf ein fremdes Rechtsgut abzuwehren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine Körperverletzung begeht, um sich vor einer akuten Gefahr für Leib und Leben zu schützen. Hierbei wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit betont, d.h. der Eingriff in das Rechtsgut des Angreifers muss gerechtfertigt sein.

Beim rechtfertigenden Notstand gegenüber dem Eigengesetzverstoß geht es darum, dass ein Täter eine Straftat begeht, um einen drohenden erheblichen Schaden an sich selbst oder an einem ihm nahestehenden Menschen abzuwenden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand einen Diebstahl begeht, um sich vor einer unmittelbar drohenden Lebensgefahr zu retten.

Grundsätzlich muss bei beiden Formen des rechtfertigenden Notstands eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erfolgen. Insbesondere darf der Täter keine andere, weniger rechtswidrige Möglichkeit haben, den Schaden abzuwenden. Zudem muss der Täter sich nachträglich bei nächster Gelegenheit der Polizei oder einem anderen Ermittlungsorgan stellen und den Vorfall mitteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der rechtfertigende Notstand kein Freibrief für Straftaten ist, sondern eine Ausnahme von der Strafbarkeit darstellt, wenn in einer Notsituation der Schutz von Rechtsgütern als höherwertig angesehen wird.

Die genaue Ausgestaltung des rechtfertigenden Notstands kann komplex sein und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.